Führerscheinklassen

Bei der Akademie Fahrschule Propp können Sie in den folgenden Klassen Ihre Führerscheinprüfung ablegen:

  • Klasse L
    Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Klasse AM
    zwei- nd dreirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge max. 45km/h, min. 16 Jahre
  • Klasse A1
    Leichtkrafträder bis 125 cm³, max. 11kW, min. 16 Jahre
  • Klasse A2
    Krafträder (auch mit Beiwagen) max. 35 kW, min. 18 Jahre
  • Klasse A
    Krafträder ab 50 cm³ und ab 45 km/h (bauartbedingt), min 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz A2
  • Klasse B
    Kraftwagen
  • Klasse BE
    Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern
  • Klasse B96
    Klasse B mit Anhänger über 750kg zG, das zG ist in der Kombination beschränkt auf max. 4.250 kg

In der folgenden Auslistung finden Sie eine kurze Übersicht zu den einzelnen Führerscheinklassen.
Ausführliche Informationen stehen jeweils zum Dowmload bereit.

Führerscheinklasse L

Berechtigung zum Fahren:
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 32 km/h bbH (mit Anhänger 25 km/h) ; selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h

Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse:keine
Befristung:keine
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:keine
Mindestalter:16 Jahre
Mehr InformationenDownload - Führerscheinklasse L

Führerscheinklasse AM

Berechtigung zum Fahren:
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, max. 45 km/h

Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse:keine
Befristung:keine
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:keine
Mindestalter:16 Jahre
Mehr InformationenDownload - Führerscheinklasse AM

Führerscheinklasse A1

Berechtigung zum Fahren:
Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS)

Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse:keine
Befristung:keine
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:Führerscheinklasse AM
Mindestalter:16 Jahre
Mehr InformationenDownload - Führerscheinklasse A1

Führerscheinklasse A2

Berechtigung zum Fahren:
Krafträder (auch mit Beiwagen), max. 35 kW

Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse:keine
Befristung:keine
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:Führerscheinklasse A1
Mindestalter:18 Jahre
Mehr InformationenDownload - Führerscheinklasse A2

Führerscheinklasse A

Berechtigung zum Fahren:
Krafträder ab 50 ccm und ab 45km/h (bauartbedingt). Bei Bewerbern unter 24 Jahren beschränkt.

Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse:keine
Befristung:keine
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:Führerscheinklasse A1, A2 und AM
Mindestalter:24 Jahre bzw. 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz A2
Mehr InformationenDownload - Führerscheinklasse A

Führerscheinklasse B

Berechtigung zum Fahren:
Kraftwagen bis max. 3,5 t zG, max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer), Anhänger bis max. 750 Kg z. GM. Auch Hänger mit einer max. z. GM, die kleiner ist als das Leergewicht des ZugKFZ, wenn Kombination max. 3 t z. GM

Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse:keine
Befristung:keine
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:Führerscheinklasse L
Mindestalter:18 Jahre
Mehr InformationenDownload - Führerscheinklasse B

Führerscheinklasse BE

Berechtigung zum Fahren:
Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit einer zulässigen GM über 750 Kg

Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse:B
Befristung:keine
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:keine
Mindestalter:18 Jahre
Mehr InformationenDownload - Führerscheinklasse BE

Führerscheinklasse B96

Berechtigung zum Fahren:
Klasse B mit Anhänger über 750kg zG (das zG ist in der Kombination beschränkt auf max. 4.250kg)

Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse:B
Befristung:keine
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:Führerscheinklasse B
Mindestalter:18 Jahre
Mehr Informationenwird gerade überarbeitet und in Kürze ergänzt