Führerschein ab 17 Jahren - Begleitetes Fahren

Hier macht Fahren lernen Spaß

Sie sind mindestens 16 Jahre alt und möchten schon jetzt den Führerschein machen? Kein Problem bei der Akademie Fahrschule Propp!
Allerdings schreibt der Gesetzgeber einige Punkte vor, die beim Führerschein ab 17 beachtet werden müssen. Sie benötigen eine Einverständiserklärung Ihrer Eltern und einen festen Begleiter.
Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das "Begleitete Fahren ab 17 Jahren". Wenn Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, melden Sie sich einfach bei uns. Wir helfen Ihnen gerne.

Wann kann ich bei BF 17 mit der Ausbildung anfangen?
Sie können sich nach Ihrem 16. Geburtstag bei der Akademie Fahrschule Propp anmelden.

Wie läuft die Ausbildung bei BF 17 ab?
Die Ausbildung entspricht komplett der Ausbildung für die Führerscheinklasse B - in Theorie und Praxis.

Wer darf begleiten?
Der Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt und seit 5 Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein. Er darf nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben. Weiterhin muss der Begleiter bei der Begleitung weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben und keine anderen berauschenden Mittel zu sich genommen haben. Die Begleitperson muss namentlich in der Prüfbescheinigung stehen.

Wann kann ich die Prüfung ablegen?
Die theoretische Prüfung kann bis zu 3 Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung ab 1 Monat vor dem 17. Geburtstag. Die Prüfbescheinigung wird erst am 17. Geburtstag ausgehändigt oder bei bestandener Prüfung nach dem 17. Geburtstag. Die Bescheinigung gilt nur innerhalb Deutschlands. Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahrs wird der Kartenführerschein erteilt. Der Kartenführerschein ist bis zum 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle hinterlegt und kann dort bis zu 4 Wochen nach dem 18. Geburtstag gegen die Prüfbescheinigung eingetauscht werden. Solange der Kartenführerschein noch nicht abgeholt ist, kann weiterhin nur in Begleitung gefahren werden.

Welche Führerscheinklassen sind eingeschlossen?
Die Fahrerlaubnis der Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein. Diese Klassen dürfen ohne Begleiter gefahren werden.

Wann beginnt meine Probezeit?
Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung läuft 2 Jahre.