Führerscheinklassen

Bei der Akademie Fahrschule Propp können Sie in den folgenden Klassen Ihre Führerscheinprüfung ablegen:

  • Klasse L
    Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Klasse AM
    zwei- nd dreirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge max. 45km/h, min. 16 Jahre
  • Klasse A1
    Leichtkrafträder bis 125 cm³, max. 11kW, min. 16 Jahre
  • Klasse A2
    Krafträder (auch mit Beiwagen) max. 35 kW, min. 18 Jahre
  • Klasse A
    Krafträder ab 50 cm³ und ab 45 km/h (bauartbedingt), min 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz A2
  • Klasse B
    Kraftwagen
  • Klasse BE
    Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern
  • Klasse B96
    Klasse B mit Anhänger über 750kg zG, das zG ist in der Kombination beschränkt auf max. 4.250 kg
  • Klasse C
    Kraftwagen (LKW)
  • Klasse CE
    Kraftwagen mit Anhänger (LKW)

In der folgenden Auslistung finden Sie eine kurze Übersicht zu den einzelnen Führerscheinklassen.
Ausführliche Informationen stehen jeweils zum Dowmload bereit.

Führerscheinklasse L

Berechtigung zum Fahren:
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 32 km/h bbH (mit Anhänger 25 km/h) ; selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h

Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse:keine
Befristung:keine
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:keine
Mindestalter:16 Jahre
Mehr InformationenDownload - Führerscheinklasse L

Führerscheinklasse AM

Berechtigung zum Fahren:
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, max. 45 km/h

Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse:keine
Befristung:keine
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:keine
Mindestalter:16 Jahre
Mehr InformationenDownload - Führerscheinklasse AM

Führerscheinklasse A1

Berechtigung zum Fahren:
Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS)

Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse:keine
Befristung:keine
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:Führerscheinklasse AM
Mindestalter:16 Jahre
Mehr InformationenDownload - Führerscheinklasse A1

Führerscheinklasse A2

Berechtigung zum Fahren:
Krafträder (auch mit Beiwagen), max. 35 kW

Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse:keine
Befristung:keine
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:Führerscheinklasse A1
Mindestalter:18 Jahre
Mehr InformationenDownload - Führerscheinklasse A2

Führerscheinklasse A

Berechtigung zum Fahren:
Krafträder ab 50 ccm und ab 45km/h (bauartbedingt). Bei Bewerbern unter 24 Jahren beschränkt.

Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse:keine
Befristung:keine
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:Führerscheinklasse A1, A2 und AM
Mindestalter:24 Jahre bzw. 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz A2
Mehr InformationenDownload - Führerscheinklasse A

Führerscheinklasse B

Berechtigung zum Fahren:
Kraftwagen bis max. 3,5 t zG, max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer), Anhänger bis max. 750 Kg z. GM. Auch Hänger mit einer max. z. GM, die kleiner ist als das Leergewicht des ZugKFZ, wenn Kombination max. 3 t z. GM

Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse:keine
Befristung:keine
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:Führerscheinklasse L
Mindestalter:18 Jahre
Mehr InformationenDownload - Führerscheinklasse B

Führerscheinklasse BE

Berechtigung zum Fahren:
Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit einer zulässigen GM über 750 Kg

Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse:B
Befristung:keine
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:keine
Mindestalter:18 Jahre
Mehr InformationenDownload - Führerscheinklasse BE

Führerscheinklasse B96

Berechtigung zum Fahren:
Klasse B mit Anhänger über 750kg zG (das zG ist in der Kombination beschränkt auf max. 4.250kg)

Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse:B
Befristung:keine
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:Führerscheinklasse B
Mindestalter:18 Jahre
Mehr Informationenwird gerade überarbeitet und in Kürze ergänzt

Führerscheinklasse C

Berechtigung zum Fahren:
Kraftwagen (LKW) über 3,5 t, Anhänger bis max. 750 Kg z. GM.

Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse:B
Befristung:5 Jahre
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:Führerscheinklasse C1
Mindestalter:18 Jahre
Mehr InformationenDownload - Führerscheinklasse C

Führerscheinklasse CE

Berechtigung zum Fahren:
Kraftwagen (LKW) mit Anhänger (Last- und Sattelzüge)

Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse:C
Befristung:5 Jahre
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:Führerscheinklasse C1E, BE und T
Mindestalter:18 Jahre
Mehr InformationenDownload - Führerscheinklasse CE